Ein kompetenter Ansprechpartner von Anfang an

Wir beraten, betreuen und vertreten Sie in allen Fragen des privaten Immobilienrechts. Zu unseren Mandanten zählen Bauunternehmen, Bauträger, Architekten und bundesweit tätige Industriebetriebe ebenso wie private Bauherren, Wohnungskäufer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind das private Bau- und Architektenrecht, das Bauträgerrecht, das Mietvertragsrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Grundstücksrecht einschließlich aller Nebengebiete (z.B. das Maklerrecht).

Wir haben langjährige Erfahrung in der Betreuung von Bauprojekten jeglicher Größenordnung, so dass wir für unsere Mandanten vom Beginn bis zum Ende eines Projekts kompetenter Ansprechpartner sind. Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung und beim Abschluss von Kauf-, Bau- und Mietverträgen, begleiten Sie während der Bauausführung bis zum Projektabschluss und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch.